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FEN: Free-Net Erlangen-Nürnberg-Fürth e.V.

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Datenschutz beim FEN

Das FEN besteht sein 1993 und ist damit das älteste Bürgernetz in Bayern und war auch bundesweit das größte vergleichbarer Art. Im Großraum Erlangen-Nürnberg-Fürth besteht eine rund doppelt so große Netzanschlußdichte wie im Bundesdurchschnitt.

Offen steht das FEN für Privatpersonen, Schulen / Schüler, Vereine, soziale Organisationen, Firmen mit besonderer Unterstützung in der Einstiegsphase, usw., um die Verbreitung von Internetzugängen und die Netzvertrautheit der Bürger zu fördern.

Das FEN geht vom Prinzip der Nicht - Anonymität aller Nutzer aus, um einerseits die Sicherheitsbelange im Netzbetrieb wahren zu können, andererseits aber auch, um den Gedanken der Virtual Community zu fördern.


Datenschutzrechtliche Bewertung (durch die Regierung von Mittelfranken):

Das FEN ist zum einen Netzzugangs-Anbieter (Einwählknoten zum Internet) und damit Leistungsanbieter im Sinne des Telekommunkationsgesetzes (TKG). Insoweit ist die Datenschutzaufsicht zentral beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Postfach 20 01 12, 53131 Bonn, angesiedelt (§91 Abs. 4 TKG).

Zum anderen ist der Bürgernetzverein FEN auch Diensteanbieter im Sinne des Teledienstegesetzes (TDG) und des Mediendienste-Staatsvertrags (MDStV), wenn den Vereins-Mitgliedern und den sonstigen FEN-Netz-Nutzern regionale Angebote zur Verfügung gestellt werden (Arbeitskreise, Inhaltsgruppen, Gebietsgruppen). Für diesen Bereich ist die Regierung von Mittelfranken für die Datenschutz-Aufsicht zuständig.

Beim FEN wird nicht das inhaltliche Verhalten der angeschlossenen Netzteilnehmer protokolliert, sondern das technische Nutzungsverhalten (sog. Verbindungsdaten), um die Netzsicherheit und - ordnungsmäßigkeit zu gewährleisten und z.B. rechtwidriges / strafbares Verhalten von Netzteilnehmern im Nachhinein aufklären zu können.

Zusammenfassende Bewertung:

Das FEN hatte die gespeicherten Verbindungsdaten bisher ein Jahr lang aufbewahrt. Wegen Mißbrauchsfällen von Netzteilnehmern im Jahresturnus mit "längerer Vorarbeit der Täter" hat FEN diesen Zeitraum (auch auf Empfehlung der zur Anbindung an das Internet beteiligten Rechenzentren) auf zwei Jahre erhöht und passt diese Praxis gegebenenfalls der aktuellen Rechtslage an. Danach werden die Datenträger vernichtet.
Zu Abrechnungszwecken wird bei Fördermitgliedern der jeweils letzte Systemzugriff für die Zeit der Vereinsmitgliedschaft gespeichert.

Der FEN e.V. hat nur in geringem Umfang eigene Technik im Einsatz. Im wesentlichen wird vom FEN über ein Auftragsverhältnis im Sinne von § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) FIM-Psychologie bis 2001, danach die F3N GmbH mit Sitz in Fürth als Dienstleister eingesetzt. Für den Einsatz eines (weisungsgebundenen) Dienstleisters im Sinne von § 11 BDSG ist keine Eiwilligung des Betroffenen erforderlich, weil diese Datenverarbeitung im Auftrag dem Auftraggeber als verantwortlicher Stelle zugerechnet wird.

Beim FEN sind zur Zeit nur ein bis zwei Teilzeitkräfte beschäftigt, so daß die Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz nach § 36 Abs. 1 BDSG nicht notwendig ist. Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes beim FEN ist der Verein selbst, also die Vereinsführung.

Stand vor dem 25. Mai 2018


Siehe auch unsere Datenschutzerklärung