Zum Inhalt der Seite


FEN: Free-Net Erlangen-Nürnberg-Fürth e.V.

FEN: Free-Net Erlangen-Nürnberg-Fürth e.V.

FEN Startseite > Verein > Protokolle > Protokoll Mv96

Ergebnisprotokoll der Vereinssitzung vom 28.2.97

Es waren 27 Mitglieder von 114 Mitgliedern anwesend. Die Mitgliederversammlung wurde ordnungsgemäß einberufen und ist damit beschlußfähig.

Protokollführerin: Andrea Vogel

Wahl der neuen Vorstandsschaft

1. Vorsitzender: Dr. Kugemann
Stellvertretender Vorsitzender:Michael Kohlert
Kassenwart: Paul Held
Schriftführer Horst Gebeßler
Beisitzer: Andrea Vogel
Micha Matschke
Franz Hammer

Abstimmungsergebnis: 6 Enthaltungen
Alle vorgeschlagenen Vorstände nehmen die Wahl an.

Wahl der Rechnungsprüfer

Rechnungsprüfer: Marion Matschke-Schwarz, Thomas Herr

Abstimmungsergebnis: 2 Enthaltungen
Die vorgeschlagenen Personen nehmen die Wahl an.

Satzungsänderungen:

Punkt 8: Zuständigkeiten des Vorstandes

g)Beschlußfassung über die Einrichtung, Änderung und Auflösung von Inhaltsgruppen, Arbeitskreisen und Gebietsgruppen.

Punkt 10 Kassenführung

Zahlungen dürfen nur aufgrund von Auszahlungsanordnungen des Vorsitzenden oder - bei dessen Verhinderung - des stellvertretenden Vorsitzenden oder des Kassenwarts geleistet werden.

Punkt 11: Mitgliederversammung

erhält zusätzlichen Unterpunkt, dadurch verschieben sich bisherige Punkte 11b-11f nach 11c-11g
b) Entlastung des Vorstands

Bisheriger Punkt 11f wird zu 11g:
Beschlußfassung über die Berufung gegen einen Beschluß des Vorstands über einen abgelehnten Aufnahmeantrag, über einen Ausschluß oder gegen Beschlüsse zu Inhaltsgruppen, Arbeitskreisen und Gebietsgruppen.

Weitere Einfügung unter Punkt 11: Mitgliederversammlung

"Das Einladungsschreiben kann auch durch e-mail an die FEN-mail-Adressen der Mitglieder erfolgen. Jedes Mitglied kann seiner Einladung durch e-Mail durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand widersprechen und die Zusendung durch die herkömmliche Post verlangen."

Einfügen von neuem Punkt 13: Inhaltsgruppen

Mitglieder können beim Vorstand schriftlich oder durch e-mail die Einrichtung von Inhaltsgruppen beantragen. Dabei sind der abzudeckende Inhaltsbereich und die geplanten Aktivitäten kurz zu beschreiben.

Der Vorstand beschließt über die Einrichtung einer Inhaltsgruppe und teilt dies den Antragstellenden schriftlich oder durch e-mail mit. Der Vorstand kann die Einrichtung einer Inhaltsgruppe aus triftigen Gründen ablehnen, diese Gründe sind schriftlich mitzuteilen. Gegen eine Ablehnung kann Berufung zur nächsten Mitgliederversammlung eingelegt werden.

Der Vorstand kann aus triftigen Gründen die Änderung des Inhaltsbereichs einer Inhaltsgruppe oder eine Aufteilung, Zusammenlegung oder Auflösung beschließen. Dagegen kann die nächste Mitgliederversammlung angerufen werden.

Der Vorstand macht die Einrichtung oder Änderung einer Inhaltsgruppe baldmöglichst in angemessener Weise bekannt.

Eine Inhaltsgruppe erhält alle erforderliche technische und organisatorische Unterstützung, um ihre Aufgaben der Information und Kommunikation im Rahmen des FEN angemessen durchzuführen. Sie erklärt sich bereit, ein offenes Forum für ihren Inhaltsbereich einzurichten, zu betreuen und inhaltlich relevante Fragen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu beantworten.

Die Inhaltsgruppe bestimmt einen Sprecher, der für alle Kontakte mit dem Vorstand zuständig ist.

Alle Sprecher der Inhaltsgruppen treffen sich bei Bedarf mit dem Vorstand, um Fragen von allgemeinem Interesse zu diskutieren.

Einfügen von neuem Punkt 14: Arbeitskreise

Mitglieder können beim Vorstand schriftlich oder durch e-mail die Einrichtung von Arbeitskreisen beantragen. Dabei sind der abzudeckende Arbeitsbereich und die geplanten Aktivitäten kurz zu beschreiben.

Der Vorstand beschließt über die Einrichtung eines Arbeitskreises und teilt dies den Antragstellenden schriftlich oder durch e-mail mit. Der Vorstand kann die Einrichtung eines Arbeitskreises aus triftigen Gründen ablehnen, diese Gründe sind schriftlich mitzuteilen. Gegen eine Ablehnung kann Berufung zur nächsten Mitgliederversammlung eingelegt werden.

Der Vorstand kann aus triftigen Gründen die Änderung des Arbeitsbereichs eines Arbeitskreises oder eine Aufteilung, Zusammenlegung oder Auflösung beschließen. Dagegen kann die nächste Mitgliederversammlung angerufen werden.

Der Vorstand macht die Einrichtung oder Änderung einer Arbeitskreises baldmöglichst in angemessener Weise bekannt.

Ein Arbeitskreis erhält alle erforderliche technische und organisatorische Unterstützung, um seine Aufgaben im Rahmen des FEN angemessen durchzuführen.

Der Arbeitskreis bestimmt einen Sprecher, der für alle Kontakte mit dem Vorstand zuständig ist.

Alle Sprecher der Arbeitskreise treffen sich bei Bedarf mit dem Vorstand, um Fragen von allgemeinem Interesse zu diskutieren.

Einfügen von neuem Punkt 15: Gebietsgruppen

Mitglieder können beim Vorstand schriftlich oder durch e-mail die Einrichtung von Gebietsgruppen beantragen. Dabei sind der abzudeckende Gebietsbereich und die geplanten Aktivitäten kurz zu beschreiben.

Der Vorstand beschließt über die Einrichtung einer Gebietsgruppe und teilt dies den Antragstellenden schriftlich oder durch e-mail mit. Der Vorstand kann die Einrichtung einer Gebietsgruppe aus triftigen Gründen ablehnen, diese Gründe sind schriftlich mitzuteilen. Gegen eine Ablehnung kann Berufung zur nächsten Mitgliederversammlung eingelegt werden.

Der Vorstand kann aus triftigen Gründen die Änderung des Gebietsbereichs einer Gebietsgruppe oder eine Aufteilung, Zusammenlegung oder Auflösung beschließen. Dagegen kann die nächste Mitgliederversammlung angerufen werden.

Der Vorstand macht die Einrichtung oder Änderung einer Gebietsgruppe baldmöglichst in angemessener Weise bekannt.

Um ihre Aufgaben der Information, Kommunikation, inhaltlichen Vertretung, Nutzerbetreuung und Gewinnung von Fördermitgliedern in ihrem Gebiet zu erfüllen, erhält eine Gebietsgruppe zwischen 20-40 % des Vereinsbeitrages aller Mitglieder, die nach dem Datum der Einrichtung beitreten und ihren Hauptwohnsitz im Gebiet der Gebietsgruppe haben.

Über den genauen Prozentsatz des Anteiles am Mitgliedsbeitrags entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Die Gebietsgruppe muß dem Vorstand für ihre geplanten Einnahmen und Ausgaben jährlich den Entwurf eines Finanzplans vorlegen. Der Vorstand muß diesem Finanzplan zustimmen. Ihre Ausgaben hat sie in einer jährlichen Abrechnung nachzuweisen. Diese Abrechnung wird von den Kassenprüfern des Vereins geprüft.

Die Gebietsgruppe bestimmt einen Sprecher, der für alle Kontakte mit dem Vorstand zuständig ist.

Alle Sprecher der Gebietsgruppen treffen sich bei Bedarf mit dem Vorstand, um Fragen allgemeinen Interesses zu diskutieren.

Der bisherige Punkt 13 wird Punkt 16

Abstimmungsergebnis:
Alle Satzungsänderungen wurden einstimmig angenommen.

Die Mitgliederversammlung beschliesst außerdem, daß die Gebietsgruppen im Jahr 1997 30% d. Vereinsbeiträge erhalten.

TOP Mailingliste für Vereinsmitglieder:

Ergebnis: nein 1x Rest ja

Top 30.- DM Anmeldegebühr auf Mitgliedsbeitrag des ersten Jahres anrechnen?

Steht noch zur Diskussion, soll vom Vorstand entschieden werden.